Der Innenpolitische Sprecher der Fraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus, Karsten Woldeit, kommentiert die für morgen angemeldete Demonstration von Linksextremisten im Umfeld der Rigaer Straße:
„Niemand sollte glauben, dass es bei dieser Veranstaltung um eine Demonstration im Sinne des Wortes geht. Hier soll nicht für oder gegen etwas aufgetreten werden; vielmehr läuft sich die linksextremistische Szene für den 1. Mai warm, der in diesem Jahr den 30. Jahrestag der ersten schweren Maikrawalle im Jahr 1987 markiert.
Es ist zu hoffen, dass die Polizei eventuellen Gewaltausbrüchen im Rahmen dieser Veranstaltung entschieden entgegentritt und die Justiz mögliche Gewalttäter nicht mit Samthandschuhen anfasst. Den Linksextremkisten muss klargemacht werden, dass der Rechtsstaat keinen Millimeter zurückweicht und Gesetzesverstöße unmittelbar ahndet.
In diesem Zusammenhang erneuert die AfD ihre Forderung an die Polizeiführung, die angekündigte, aber nicht angemeldete „Revolutionäre 1. Mai Demo“ gemäß Versammlungsgesetz umgehend aufzulösen. Die Durchführung einer nicht angemeldeten Demonstration ist eine Straftat, und die Polizei darf einer solchen nicht tatenlos zusehen.
Letztlich wäre es zu begrüßen, wenn Politik und Medien endlich aufhörten, die dort Handelnden als ‚Autonome‘ zu verniedlichen. Es handelt sich um Extremisten, und als solche sollten sie auch wahrheitsgemäß bezeichnet werden.“
Die AfD bekräftigt daher ihre Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz und fordert insbesondere die CDU auf, endlich Vernunft anzunehmen. Die Aufklärung des schwersten Terroranschlages der letzten 30 Jahre in Deutschland gehört ins Parlament und nicht ins Hinterzimmer des Innensenators!“
„Das bislang unveröffentlichte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt die Auffassung der AfD ebenso wie die entsprechende Aussage des Direktors des Forschungsinstitutes für öffentliche und private Sicherheit der Hochschule für Wissenschaft und Recht, Clemens Arzt: Ohne eine Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs (UZwG) ist der Einsatz von Tasern durch die Polizei, auch im Rahmen eines Testlaufes, schlicht rechtswidrig.
„Mit diesen Angriffen haben die Angriffe gegen die Polizei eine gemeingefährliche Qualität erreicht. Den linksextremistischen Tätern ist es ganz offensichtlich vollkommen egal, ob bei ihren Aktionen Passanten von Steinen getroffen werden oder ob gar durch die Blendung von Piloten ein Hubschrauber über der Innenstadt zum Absturz gebracht wird.
„Die Kriminalitätsstatistik 2016 zeigt Licht und Schatten. Erfreulich ist, dass trotz steigender Einwohnerzahl Berlins insgesamt weniger Straftaten registriert wurden. Insbesondere der deutliche Rückgang bei Schwerverbrechen wie Mord, Totschlag und Raub, die auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren liegen, ist ein gutes Zeichen.