7d2d23_3bcd9da0909449629105718c2bd50b23~mv2Der Innenpolitische Sprecher der Fraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus, Karsten Woldeit, hat beim Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die lichtenberger Grünen-Bezirksverordnete Daniela Ehlers, erwirkt. Darin wird dieser untersagt, weiterhin zu behaupten, Woldeit habe an der ‚Bärgida‘-Demonstration am 05.06.2017 in Lichtenberg teilgenommen. Weiterhin wurde die Aussage untersagt, Woldeit sei „bei Bärgida unter schwarz-weiß-roter Flagge mitgelaufen oder mitmarschiert“. Bei Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt. Woldeit zu dieser Gerichtsentscheidung:

„Nach der Entscheidung gegen den SPD-Bundestagskandidaten Kevin Hönicke ist das Landgericht Berlin nun zum zweiten mal innerhalb weniger Tage meiner Argumentation gefolgt und hat die wahrheitswidrigen und rufschädigenden Behauptungen der grünen Bezirksverordneten Ehlers untersagt.

Als Abgeordneter der AfD bin ich es leider gewöhnt, angegriffen, beleidigt, beschimpft und diffamiert zu werden. Als Person des Öffentlichen Lebens muss ich das hinnehmen. Nicht hinnehmen muss ich es hingegen, wenn politische Gegner durch Lügen und Falschbehauptungen versuchen, mich in einen rechtsextremistischen Kontext zu stellen.

Ich freue mich daher, dass das Landgericht auch diesem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gefolgt ist und Frau Ehlers, wie zuvor Herrn Hönicke, ihre ehrabschneidenden Falschbehauptungen untersagt hat. Auch linke Politiker haben sich an Gesetze zu halten, und es ist gut, dass das Gericht die Bezirksverordnete daran erinnert hat.“