7d2d23_bd5ae2c83e9a421cba4d2232b1ebf698~mv2Der Innenpolitische Sprecher der Fraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus, Karsten Woldeit, hat beim Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen den SPD-Bundestagskandidaten Kevin Hönicke erwirkt. Darin wird diesem untersagt, weiterhin zu behaupten, Woldeit habe am 5. Juni an einer „Bärgida“-Demonstration in Lichtenberg teilgenommen. Bei Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt. Woldeit zu dieser Gerichtsentscheidung:

„Als Abgeordneter der AfD bin ich es leider gewöhnt, angegriffen, beleidigt, beschimpft und diffamiert zu werden. Als Person des Öffentlichen Lebens muss ich das hinnehmen. Leider muss ich es auch hinnehmen, von Linksaußen wie Hönicke als ‚dumm‘ sowie ‚kackbraun und stolz darauf‘ verunglimpft zu werden. Zum Glück fallen solche Beleidigungen letztlich auf ihren Urheber zurück, der seine Unfähigkeit zu einer sachlichen politischen Auseinandersetzung mit Verbalinjurien und Fäkalausdrücken zu kompensieren versucht.

Nicht hinnehmen muss ich es hingegen, wenn ein politischer Gegner durch Lügen und Falschbehauptungen versucht, mich in einen rechtsextremistischen Kontext zu stellen.

Ich freue mich daher, dass das Landgericht meinem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gefolgt ist und Herrn Hönicke seine ehrabschneidenden Falschbehauptungen untersagt hat. Auch linke Politiker haben sich an Gesetze zu halten, und es ist gut, dass das Gericht den Herrn Kandidaten, der dem Bundestag hoffentlich erspart bleiben wird, daran erinnert hat.“