Zu heutigen Pressemeldungen, denen zufolge Experten den Probelauf für den Einsatz von Tasern bei der Berliner Polizei für rechtswidrig halten, sagte der Innenpolitische Sprecher der Fraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus, Karsten Woldeit:

„Das bislang unveröffentlichte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt die Auffassung der AfD ebenso wie die entsprechende Aussage des Direktors des Forschungsinstitutes für öffentliche und private Sicherheit der Hochschule für Wissenschaft und Recht, Clemens Arzt: Ohne eine Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs (UZwG) ist der Einsatz von Tasern durch die Polizei, auch im Rahmen eines Testlaufes, schlicht rechtswidrig.

Die AfD hat deshalb bereits in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 1. März einen Antrag auf Ergänzung dieses Gesetzes eingebracht (Drucksache 18/0179), mit dem Taser in die Liste der dort genannten Waffen aufgenommen würden. Dadurch würde die jetzige, offensichtlich rechtswidrige Situation beseitigt.

Bereits im Vorfeld des Testlaufes gab es Warnungen, dass für den Einsatz von Tasern eine Änderung des UZwG erforderlich sein würde. Dass Senator Geisel sich über diese Bedenken hinweggesetzt und den Testlauf gestartet hat, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist schlichtweg dilettantisch und verantwortungslos:

Beamte, die im Rahmen des Testlaufes einen Taser einsetzen, stehen mit einem Bein im Gefängnis, denn sie verwenden eine gesetzlich nicht zugelassene Waffe und sähen sich gegebenenfalls einen Disziplinar- oder gar Gerichtsverfahren ausgesetzt. Der Senator hat damit seine Obhutspflicht gegenüber den Beamten in sträflicher Weise vernachlässigt.“